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   BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 125.96   

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https://dejure.org/1996,2443
BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 125.96 (https://dejure.org/1996,2443)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1996 - 7 B 125.96 (https://dejure.org/1996,2443)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 7 B 125.96 (https://dejure.org/1996,2443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der nichtordnungsgemäßen Besetzung eines Verwaltungsgerichts - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlösauskehr bei Unmöglichkeit der Rückübertragung des Vermögenswertes infolge seiner Veräußerung; keine Erlösauskehr bei Ausschluss der Rückübertragung der Natur der Sache nach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des Veräußerungserlöses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Dies folgt daraus, dass der Anspruch auf Erlösauskehr das Bestehen eines Restitutionsanspruchs voraussetzt und lediglich an dessen Stelle tritt, weil die Rückübertragung durch investive Maßnahmen rechtlich unmöglich geworden ist (Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7; Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; Beschluss vom 13. August 2002 - BVerwG 8 B 77.02 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz;

    Das Verwaltungsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass an die Stelle des ursprünglichen Rückübertragungsanspruchs gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG der Anspruch auf Auskehr des Erlöses als Surrogat getreten ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 7 B 390.95 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 1; vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3; Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 8 C 35.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 8).

    Da der Restitutionsanspruch bereits untergegangen war (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - a.a.O.), liegt in der Abtretung des Anspruchs auf Auskehr des Wertersatzes die Abtretung sämtlicher dem Kläger noch zustehender vermögensrechtlicher Rechtspositionen.

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Das heißt, daß im Zeitpunkt des investiven Verkaufs die Rückübertragung nicht schon aus anderen Gründen ausgeschlossen sein darf, weil dann kein Anlaß besteht, dem Berechtigten den Erlös als Surrogat für den untergegangenen Restitutionsanspruch zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr;

    Die Rückübertragung eines Vermögenswertes wird nicht "infolge seiner Veräußerung" unmöglich, wenn zum Zeitpunkt der investiven Veräußerung die Rückübertragung des Eigentumsrechts an dem Vermögenswert gemäß § 4 Abs. 1 VermG, weil "von der Natur der Sache her nicht mehr möglich", ausgeschlossen war und dieser Ausschlussgrund auch nicht mit der investiven Veräußerung entfallen ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Diese Vorschrift ist nur dann anwendbar, wenn e r s t die investive Veräußerung den Rückübertragungsausschluss begründet, oder - ins Gegenteil gewendet - nicht anwendbar, wenn die Rückübertragung des Eigentumsrechts bereits vor der Veräußerung ausgeschlossen war und der Ausschlussgrund auch nicht mit der investiven Veräußerung entfallen ist (Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz a.a.O., Nr. 7).
  • BVerwG, 13.08.2002 - 8 B 77.02

    Investitionsvorrangbescheid; Investive Veräußerung; Erlösauskehr; Verkehrswert;

    Dies folgt daraus, dass der Anspruch auf Erlösauskehr das Bestehen eines Restitutionsantrages voraussetzt und lediglich an dessen Stelle tritt, weil die Rückübertragung durch die investive Maßnahme rechtlich unmöglich geworden ist (vgl. Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - und Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    Diese Verfassungsnorm des Bundesrechts, der unmittelbar keine Bestimmung des Thüringer Landesverfassungsrechts entspricht, knüpft die Einstellung von Bewerbern in ein öffentliches Amt an besondere Eignungsanforderungen und verlangt deren gleichmäßige Handhabung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 8 B 85/96 -, ThürVBl 1996, 279).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    Diese Verfassungsnorm des Bundesrechts, der unmittelbar keine Bestimmung des Thüringer Landesverfassungsrecht entspricht, knüpft die Einstellung von Bewerbern in ein öffentliches Amt an besondere Eignungsanforderungen und verlangt deren gleichmäßige Handhabung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 8 B 85/96 -, ThürVBl 1996, 279).
  • VG Berlin, 02.10.1996 - 15 A 314.95

    Auskehr der Erlöses aus dem Verkauf von drei Grundstücken durch die Treuhand;

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  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Ausschlussgründe im Sinne von §§ 4, 5 VermG, die einem Restitutionsbegehren der Beigeladenen im Zeitpunkt der investiven Veräußerung entgegengestanden hätten und die somit auch einen Erlösauskehranspruch ausschließen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2, juris Rn. 3; BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2001 - BVerwG 8 B 64.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 6, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7, juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 7 C 25.01 -, Buchholz 428.1 § 11 InVorG Nr. 4, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 21.02 -, VIZ 2003, 286, juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 35.03 -, Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41, juris Rn. 13; Rapp in Clemm/Etzbach/Fassbender/Messerschmidt/Schmidt-Räntsch, Rechtshandbuch Vermögen und Investition in der ehemaligen DDR [RVI], Stand: Oktober 2011, InVorG § 16 Rn. 19 f.), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • VG Dresden, 24.05.2000 - 12 K 3034/98
  • VG Gera, 25.11.2003 - 6 K 2208/98

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • VG Dessau, 07.11.2002 - 4 A 2047/02
  • VG Leipzig, 17.09.1998 - 2 K 1650/95

    Anspruch auf anteiligen Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines

  • VG Magdeburg, 24.06.2003 - 7 A 245/01
  • VG Leipzig, 01.10.1998 - 2 K 4/96

    Anspruch auf Auskehr des Verkehrswertes eines Grundstückes; Durchführung einer

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